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Querdenkendemos: Zeigen der Flagge des Kaiserreichs weiterhin nicht strafbar

Die schwarz-weiß-rote Flagge wurde in der Vergangenheit auch von Querdenken genutzt

Das Zeigen der schwarz-weiß-roten Flagge des Kaiserreichs/3. Reichs bleibt straffrei. Gleichwohl soll ein sogenannter Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden die Nutzung … naja … irgendwie unterdrücken.

Die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung hatte sich gegenüber dem Bundesministerium des Inneren für ein Verbot und strafrechtliche Konsequenzen stark gemacht, nachdem die Flaggen auf Querdenker-Demos genutzt wurden. Die Flaggen würden von Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter bewusster Ausnutzung einer gesetzlichen Regelungslücke für ihre verfassungsfeindlichen Ziele eingesetzt, schrieb die Vereinigung.

Die Flagge mit schwarzem, weißem und rotem horizontalen Balken war von 1871 bis 1919 Nationalflagge des Deutschen Reichs und von 1933 bis 1935 zusätzlich die Flagge des „Dritten Reichs“, bevor sie offiziell von der Hakenkreuzflagge als alleinige Nationalflagge abgelöst wurde. Sie ist Erkennungszeichen der Rechten, ewig gestrigen Spinner und Dummen. Sie steht für Demokratiefeindlichkeit und Antisemitismus.

Doch Seehofers Ministerium ist anderer Meinung. Es gelte zu bedenken,

dass es nicht zu einem unwürdigen Katz-und-Maus-Spiel zwischen Gesetzgeber und Extremisten kommen sollte, die sich immer neue – bislang eigentlich neutrale oder sogar positiv besetzte – Symbole und Flaggen zu eigen machen könnten.

Nun soll es den Behörden wie Polizei und Ordnungsämtern obliegen, für Demonstrationen entsprechende Auflagen vorzugeben, die das Zeigen von Reichsflaggen explizit verbieten. Allerdings ist es dann so, dass Verstöße dagegen lediglich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet werden könnten.

Tja, in letzter Zeit hat man ohnehin keine oder kaum noch Reichsflaggen auf Coronademos von Querdenken gesehen. Man gibt sich ein bürgerliches Image, und zumindest die Polizei Nordhessen fällt darauf herein, die sich in der Vorbereitung der Demo in Kassel am 20.03. auf „Berater“ verließ, die keine Ahnung haben. „Die Teilnehmer seien augenscheinlich überwiegend aus dem bürgerlichen Lager gekommen und hätten insgesamt eher keine erkennbare Tendenz zu gewalttätigen Aktionen gezeigt“, behauptet die Polizei.

Die Polizei war für ihre Untätigkeit einerseits und ihr rabiates Vorgehen gegen Gegendemonstranten andererseits kritisiert worden.

Nun gut: muss man die jeweilige Polizei halt jedesmal daran erinnern, dass auf den Demos immer noch dieselben Dödel rumlatschen, die im letzten Jahr mit den Fahnen unterwegs waren, und dass die Protagonisten der Querdenker in mindestens zwei Bundesländern vom Verfassungsschutz beobachtet werden…

… und den Behörden doch wieder im Vorfeld die Nachrichten der Querdenker auf Telegram übermitteln? Denn ohne Reichsflaggen erkennen unsere Schützer der Verfassung die Feinde der Verfassung offenkundig nicht. Querdenken will eine verfassungsgebende Versammlung und nicht „irgendwas mit Corona“. Diese Leute wollen den Umsturz, Zeit die Polizei und die Innenminister daran zu erinnern.

Über die Antwort des Seehofer-Heimathorst-Ministeriums berichtete der Tagesspiegel Berlin zuerst in einem Plus-Artikel hinter der Paywall.