Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot einer für diesen Samstag in Bremen geplanten „Querdenker“-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt. Das Gericht lehnte am Samstag einen Eilantrag der Veranstalter ab, wie ein Sprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgerichtes.
https://www.rnd.de/politik/bundesverfassungsgericht-bestatigt-verbot-von-querdenker-demo-in-bremen-BBW6JO5IV6LK5QDUUY5QNWUIJ4.html?outputType=amp
Natürlich werden die Solidaritätsverweigerer dennoch nach Bremen kommen. Markus Haintz hat sich auch „ganz spontan“ entschlossen…
Außerdem hat er in seinem Telegram-Kanal verkündet, dass Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.
Was Haintz hier offensichtlich nicht berücksichtigt: die meisten Anordnungen zur Demo besagten, dass das Abstandsgebot gilt und wo es nicht eingehalten werden kann – aus Platzgründen zum Beispiel – setzt die Maskenpflicht ein. Das Abstandsgebot gilt nicht nur auf Demos. Und die Solidaritätsverweigerer haben eben beides nicht eingehalten – und sie kündigen dies auch für jede Demo an.