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Verfassungsgericht bestätigt Demo-Verbot in Bremen

Die für heute geplante Solidaritätsverweigerer-Demo in Bremen bleibt verboten. Jetzt wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der Veranstalter abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot einer für diesen Samstag in Bremen geplanten „Querdenker“-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt. Das Gericht lehnte am Samstag einen Eilantrag der Veranstalter ab, wie ein Sprecher mitteilte. Damit folgte das Gericht zwei vorangegangenen Beschlüssen des Bremer Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgerichtes.

https://www.rnd.de/politik/bundesverfassungsgericht-bestatigt-verbot-von-querdenker-demo-in-bremen-BBW6JO5IV6LK5QDUUY5QNWUIJ4.html?outputType=amp

Natürlich werden die Solidaritätsverweigerer dennoch nach Bremen kommen. Markus Haintz hat sich auch „ganz spontan“ entschlossen…

Außerdem hat er in seinem Telegram-Kanal verkündet, dass Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.

Was Haintz hier offensichtlich nicht berücksichtigt: die meisten Anordnungen zur Demo besagten, dass das Abstandsgebot gilt und wo es nicht eingehalten werden kann – aus Platzgründen zum Beispiel – setzt die Maskenpflicht ein. Das Abstandsgebot gilt nicht nur auf Demos. Und die Solidaritätsverweigerer haben eben beides nicht eingehalten – und sie kündigen dies auch für jede Demo an.