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Anonymous dieBasis OpTinfoil

Freispruch

Anonymous‘ Aktion gegen die Partei dieBasis ist nicht strafbar gemäß §202a StGB „Ausspähen von Daten“, das sagt jetzt schon der zweite Anwalt.

Nein, natürlich ist es kein Freispruch, wir waren ja nicht einmal angeklagt. Aber dennoch ist es bemerkenswert: nach Anwalt Jun ist auch Christian Solmecke von der Kanzlei WBS der Auffassung, unsere Aktion bei dieBasis sei nicht strafbar. dieBasis habe aber eine schlechte Zeit, denn die Mitglieder hätten ggf. Anspruch auf Schadensersatz.

Schaut selbst – und klickt dann auf den Link, um bei YouTube ein Like für das Video zu hinterlassen.

Hier der Link zu YT:
https://www.youtube.com/watch?v=6YDYFXw3mcI

Schön ist auch die Beschreibung zum Video:

Anonymous war schon oft der Endgegner vieler Unternehmen, Parteien und Prominenter in Sachen Datenschutz. Jetzt kämpft die Querdenker-Partei „dieBasis“ gegeneinen [sic!] Angriff des Hackerkollektivs, bei dem über 13.000 Dateien zu Mitgliederinformationen den Weg in die Öffentlichkeit fanden. Welche skurrilen Machenschaften dieser Schwurbelpartei bei dem Leak ans Licht kamen und warum dieser Angriff letzten Endes vielleicht sogar legal war, erfahrt ihr in diesem Video.

Hach …

Und bevor Fragen aufkommen: Ja, es ist korrekt, dass wir Christian Solmecke auf Twitter angeschrieben haben. Die Einschätzung zu dem Fall hat uns interessiert, da ja auch viele dieBasis-Mitglieder von Anzeige blafaselten und der „Staatsschutz“ ermittelt. Da er die DM ja vorgelesen hat, hier der Wortlaut:

Moin,
wir haben kürzlich ein Paar Infos über die Schwurbelpartei „die Basis“ geleaked. Da wir in diesem Falle nichts gehackt haben, sondern auf öffentlich erreichbare und ungeschütze Daten zurückgegriffen haben, denken wir das hier vielleicht eine rechtliche Einschätzung von Ihnen/Herrn Solmecke sehr Interessant für die Community wäre. Ist da etwas machbar?