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Markus Haintz OpTinfoil Querdenken

#Querdenken: Wenn Ärzte Muffensausen kriegen

Wer wegen einer Erkrankung oder aus psychischen Gründen keine Maske tragen kann, braucht sich seines Attestes nicht zu schämen. Bei Querdenken sieht das anders aus.

Schiffmann hatte es vorgemacht: In einem Video (hier, das untere) hatte er daran erinnert, dass seine Atteste zur Befreiung vom Mund-Nase-Bedeckung eigentlich gar nicht zum Vorzeigen gedacht waren. Jetzt zieht Schwurbelanwalt Haintz nach.

https://t.me/Haintz/2920

Lustig, wie auf einmal die Panik umzugehen scheint. Offenbar fürchten eine ganze Zahl niedergelassener Ärzte nun strafrechtliche Ermittlungen, einige scheinen von ihren „Patienten“ die Atteste zurückzufordern.

„War nur geliehen, alles nicht echt, hätte nicht gedacht… jetzt wird es … Mist … ernst!“

Auch Haintz hat das gepostet:

🤣🤣

Was haben diese Ärzte gedacht, was passiert?

Tatsache ist: Ärzte, die unrichtige Gesundheitszeugnisse/Atteste ausstellen, machen sich strafbar. Deswegen ist es keine Hexenjagd, wenn gegen diese Ärzte vorgegangen wird, sondern die Duchsetzung bestehender Gesetze. Das gilt für den Weikl aus Passau, den Schiffmann und Walter Weber aus Hamburg – der auch schon auf einer Querdenker-Bühne stand – genau wie für jeden anderen Arzt.

Niedergelassene Ärzte wissen dies genau. Sie wissen auch, dass sie dies ihre Approbation kosten kann und es gegen ihre Berufsordnung verstößt.

Die Unkenntnis der gültigen Gesetze und Vorschriften bewahrt Ärzte nicht vor dem Konflikt mit der Berufsgerichtsbarkeit. Bereits nach § 25 der Berufsordnung hat der Arzt bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen. Wunsch- oder Gefälligkeitsbescheinigungen dürfen schon danach nicht ausgestellt werden.

Wird ein Verstoß gegen die Berufsordnung berufsrechtlich geahndet, drohen bei der gleichzeitigen Verletzung des § 278 StGB weitergehende strafrechtliche Konsequenzen. Danach ist das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse zum Gebrauch bei einer Behörde, einem Gericht oder einer Versicherung strafbar. 

https://www.aerzteblatt.de/archiv/65460/Aerztliche-Gesundheitszeugnisse-Vorsicht-ist-geboten

Der Arzt bescheinigt, dass er sich aufgrund eigener fachlicher Prüfung von der Erkrankung des Patienten überzeugt hat. Deshalb ist ein Attest unabhängig von seinem Inhalt falsch, wenn überhaupt keine Untersuchung stattgefunden hat. Daher muss man davon ausgehen, dass ein auf Basis eines Telefonats ausgestelltes Attest stets strafbar ist.

ebenda

Gilt dann analog auch für digitale Anforderung per E-Mail oder Online-Formular.

Und Ärzte wissen, dass diejenigen, die diese unrichtigen Atteste nutzen, sich ebenso strafbar machen.

Was soll jetzt also das Gejammer? Wer nichts Ungesetzliches getan hat, hat ja auch keine Probleme. Die anderen, die müssen nicht geschützt, sondern bestraft werden. Gegen Gefälligkeitsatteste von Ärzten wird nicht erst seit Querdenken vorgegangen. Der obige Artikel von aerzteblatt.de ist aus 2009.