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Merry Xmas, Mr. Schiffmann!

Die Approbationsbehörde macht Ernst
und seine Praxisräume in der Klinik sind gekündigt.

Vor einiger Zeit twitterten wir:

Das munkelt man nicht mehr nur, Bodo selbst bestätigt das.

Die Approbationsbehörde des Landes Baden-Württemberg unternimmt Schritte zum Entzug, bzw. zur Anordnung des Ruhen lassens der Approbation. Damit dürfte Schiffmann nicht mehr als Arzt tätig werden. Zeitgleich kündigt ihm das Krankenhaus in Sinsheim die Praxisräume in der Klinik, wegen rufschädigendem Verhalten.

(Im Video sind Aussagen gegen die Impfung gemutet, da sie gegen die YT-Community-Richtlinien verstoßen würden.)

Die Approbationsbehörde führt bei solchen Verfahren zu gegebenenfalls anzuordnenden Maßnahmen wie dem Ruhen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) und/oder dem Widerruf einer Approbation nach § 5 Abs. 2 BÄO eine Anhörung durch, um der betroffenen Person die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dafür versendet sie einen Anhörungsbogen, das ist das Schreiben, das Schiffmann jetzt vorgelesen hat. Üblicherweise hat er 4 Wochen, um sich zu äußern.

Die Approbationsbehörde Baden-Württemberg hat also aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen zu fehlerhaften Gesundheitszeugnissen in Bezug auf Maskenpflicht und wegen der Aussagen, die auf T-Online veröffentlicht wurden, ein Verfahren zum Entzug der Approbation oder zumindest zum „Ruhen“ derselben eingeleitet.

Die Approbation ist ein Verwaltungsakt. Sie muss oder kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen ihrer Erteilung nicht vorgelegen haben (Rücknahme) oder wenn die Erteilungsvoraussetzungen nachträglich weggefallen sind (Widerruf), u. a. wenn sich der Approbationsinhaber eines beruflichen oder außerberuflichen Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit ergibt.

Wikipedia

Die Approbation kann auch auf behördliche Anordnung ruhen, wenn „gegen den Approbationsinhaber wegen des Verdachtes einer Straftat, aus der sich die Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet“ wurde.

Letzteres ist mit Sicherheit geschehen, sagt er ja selbst. Unerheblich ist hier erstmal die Schuldfrage. Der Verdacht reicht für Ermittlungen.

Ein bisschen Mimimi muss immer auch sein. Die Leute hätten seine Atteste nicht vorzeigen sollen.

Also sehr frei nach dem Motto: „Hey, ihr habt mich für Atteste bezahlt, aber verwenden solltet ihr die doch nicht!“

Naja, er kann auch freiwillig auf die Approbation verzichten, um das Verfahren zu vermeiden. Das muss er gegenüber der Behörde ausdrücklich erklären. Einen Vordruck dazu haben sie gleich mitgeschickt. Vielleicht sollte er das tun. Sonst wird es noch peinlicher.

In einem weiteren Schreiben hat das Krankenhaus Sinsheim Schiffmann die dortigen Praxisräume gekündigt. Sie wollen nicht mit jemandem, der ein bekanntes Gesicht der Querdenken-Bewegung und der Partei Wir2020 ist, in Verbindung gebracht werden.

Bodo Schiffmann hat gerade keine gute Zeit. Denn auch, wenn er im Video etwas anderes behauptet: Wir2020 ist nicht „vom Bundeswahlleiter bestätigt“. Das passiert auch nicht. Der Wahlleiter nimmt die Parteiunterlagen zur Unterlagensammlung, das hat aber nochts zu sagen. Anerkannt ist eine Partei erst, wenn sie zur Wahl zugelassen wird.

In einem Nebensatz ließ er dann fallen, dass seine Bank ihm das Konto gekündigt hat. Deswegen hat er eine neue Kontonummer. Und die blendet er im Video die gesamte Zeit über ein. Tja, er nennt es Schikane. Aber auch Banken möchten einfach nicht mit dem Namen Schiffmann in Verbindung gebracht werden.

Seltsam, um Spenden geht es bei ihm irgendwie immer. Und von Spenden wird er demnächst wahrscheinlich auch erstmal leben müssen. Und von der Arbeit seiner Frau. Und das jetzt, wo so teure Bußgelder drohen.

Ach so, und der Wienand von T-Online, der heißt Lars, nicht Jens.


Update: Infos zum Schreiben der Approbationsbehörde eingefügt, Videoquelle geändert.

Update: Video zur Maskenaussage von Schiffmann eingefügt.

Update: Info zur Partei Wir2020 unmissverständlicher formuliert.