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Richter Dettmar aus Weimar: Anklage gegen den Familienrichter wegen Rechtsbeugung

Im Falle des Familienrichters aus Weimar, der im vergangenen Jahr wegen einstweiligen Anordnung zur Maskenpflicht an Schulen Schlagzeilen machte, wurde Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben.

Es ist jetzt bald ein Jahr her, da berichteten wir hier von Hausdurchsuchungen bei einem Familienrichter aus Weimar, Christian Dettmar. Der Richter hatte in einem aufsehenerregenden Urteil die Schulbehörde in einer einstweiligen Anordnung angewiesen, die Maskenpflicht an Schulen auszusetzen – und damit nach Ansicht von Richterkollegen, Anwälten und den Verwaltungsgerichten seine Befugnisse überschritten. Ein Held war er nur für Querdenker und Kritiker der Coronamaßnahmen.

Heute wurde bekannt, dass gegen den Familienrichter Anklage vor dem Landgericht Erfurt erhoben wurde, wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung bekantgab. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, als Familienrichter im April 2021 willkürlich einen Beschluss gegenüber Leitungen und Lehrern zweier Schulen, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen, erlassen zu haben. Er soll sich dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen.

[…]

Er soll seine Entscheidung auf Betroffene ausgedehnt haben, für die er nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht der gesetzliche Richter war. Bereits im Vorfeld soll er aktiv nach maßnahmekritischen Eltern gesucht haben, welche eine entsprechende Anregung bei ihm stellen könnten. Auch soll er bereits vor Eingang der Anregung sichergestellt haben, dass die Ergebnisse der später in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten seinen Vorstellungen entsprechen.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt

Richter Dettmar hätte somit nicht nur seine Befugnisse überschritten, indem er mit der damaligen einstweiligen Anordnung in den Geschäftsbereich von Verwaltungsgerichten eingegriffen hätte, er hätte den Fall auch selbst inszeniert und gesteuert. Das ganze wäre dann nach §339 StGB strafbar und würde mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Bei der „Anregung“, von der hier die Rede ist, handelt es sich um eine Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern. Nach einer solchen Anregung müssen die Familienrichter den Vorgang im Hinblick auf das Kindeswohl prüfen.

Anträge der Eltern zur Aufhebung der Maskenpflicht vor dem Verwaltungsgericht scheiterten. Dettmars Anordnung wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben. Sie wurde in einem ähnlichen Fall vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof als „ausbrechender Rechtsakt“ bezeichnet“.

weitere Quellen:

nau.ch: Anklage gegen Weimarer Richter wegen Rechtsbeugung erhoben

Spiegel Online: Weimarer Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt