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Weitere Durchsuchungen im Fall des Familienrichters aus Weimar

Staatsanwaltschaft Erfurt läßt weitere Durchsuchungen im Fall der Rechtsbeugung beim Maskenbeschluss des Familienrichters Dettmar aus Weimar durchführen.

Urteil des Familiengerichts Weimar zieht weitere Kreise

Vor einiger Zeit berichteten wir über das Urteil des Familiengerichts am Amtsgericht Weimar und den Fall von Richter Dettmar.

Dieser Richter hatte seine Befugniss weit überschritten, als er nicht nur in Bezug auf zwei Kinder einen einstweiligen Beschluss (nein, es war nie ein Urteil) fällte, um die es im Antrag ging, sondern versuchte, der Schulbehörde eine Weisung zu erteilen. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als einen Fall von Rechtsbeugung, der Beschluss wurde als „ausbrechender Rechtsakt“ bezeichnet (von anderen Gerichten, von anderen Richtern) und Ermittlungen wurden aufgenommen.

Nun ist die Staatsanwaltschaft Erfurt, die wegen Rechtsbeugung ermittelt, offenkundig der Meinung, es habe zwischen den Beteiligten, Gutachtern, Richtern, Anwälten und Beratern eine Art Absprache gegeben und ließ heute die Privat- und Büroräume von acht Personen durchsuchen.

Jedenfalls wenn man 2020News glaubt. Tun wir einfach mal. Ausnahmsweise. Wohl wissend, dass diese Website und ihre Protagonisten schon des öfteren Fake News verbreiteten und es auch wohlkalkulierter Empörungsjournalismus zur Unterstützung der Partei dieBasis sein kann.

Wie 2020News erfahren hat, sind heute die Wohnungen und/oder Büroräume von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der fraglichen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth durchsucht worden und deren Handys, Computer, sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt worden.

Ist bei 2020news zu finden, wir verlinken das nicht.

Aber auch Welt und Bild berichten mittlerweile (ja, nein, ist kaum seriöser):

In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern wurden am Dienstag in insgesamt 14 Fällen die von dem Beschuldigten privat und dienstlich genutzten Räumlichkeiten sowie Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen durchsucht, wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte.

https://www.welt.de/vermischtes/article232180459/Corona-Neue-Durchsuchungen-wegen-Maskenurteil-von-Weimarer-Richter.html

Natürlich wittert 2020News hier ein mächtiges Staatskomplott, auch die Partei „DieBasis“, die vollständig in diese Vorgänge involviert ist, gibt sich empört.

Man vermutet gar politische Gründe, schließlich seien ja Objekte von „Bundestagskandidaten“ durchsucht worden. Jedoch wissen die Leute, die die Artikel bei 2020News schreiben, sehr wohl, dass dies im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen statthaft ist. Kandidaten für Bundestagswahlen, die keine Mandatsträger sind, hatten noch nie Immunität. Auch nicht Frau Prof. Kämmerer und Uli Masuth, die beide für „dieBasis“ in den Bundestag wollen, ein Vorhaben, das angesichts der vergangenen Landtagswahlergebnisse so aussichtlos ist, dass der Vorwurf, man wolle die außerparlamentarische Opposition diskreditieren, fast niedlich wirkt.

Aber man möchte eben Gegenöffentlichkeit sein und Empörung bei jenen schaffen, die mittlerweile alles glauben. Und bei denen funktioniert es leider.

Jeder andere vermutet das, was ohnehin von Anfang an im Raum stand: abgekartetes Spiel der Beteiligten. Und dem geht die Staatsanwaltschaft nun nach, wie es in einem Rechtsstaat möglich, in diesem Falle wohl notwendig und auch rechtmäßig ist. Auch bei Richtern, auch bei Anwälten, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Und nicht vergessen darf man dabei: Die Staatsanwaltschaft darf dies nicht allein, ein Richter muss die Durchsuchungsbeschlüsse unterschrieben haben.

Denn Tatsache ist, dass der ehemalige Familienrichter Guericke damals die Vorgehensweise „erfand“, mit der man gegen Masken in Schulen vorgehen konnte; er stellte die notwendigen Vorlagen zum Download bereit. Kämmerer, Kappstein und Kuhbandner waren die Gutachter, deren vorgefertigte Schreiben Dettmar als einzige zurate zog, eine mündliche Verhandlung hatte damals ja nicht stattgefunden. Die Mutter hatte sich nach einem inzwischen gelöschten Telegram-Aufruf an das Familiengericht und wohl gezielt an Richter Dettmar gewandt. Und alles schien über Telegram koordiniert und eingefädelt.

Mittlerweile scheiterte die Mutter mit Anträgen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und Richter Dettmars Beschluss wurde vom zuständigen Oberlandesgericht aufgehoben.