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Ballweg-Ermittlungen: Zeugenbefragung und eine Haftbeschwerde, bei der das Amtsgericht keine Abhilfe schafft (Update)

Das Anwaltsteam von Ballweg legt sich mächtig ins Zeug, hat aber wohl nichts in der Hand, um Ballweg „rauszuholen“. So spielen sie halt einfach Spielchen, um ihre Followerblase zu bespielen.
(aktualisiert und republished)

Dies ist die überarbeitete und inhaltlich erweiterte Version eines Artikels vom 12. September 2022, 14:28 Uhr.

Ergänzungen:

Das Polizeipräsidium Stuttgart verschickt derzeit Fragebögen an diejenigen, die Michael Ballweg Geld „geschenkt“ haben. Dieser Fragebogen ist ziemlich aussagekräftig, er listet auch einige Details zu den Vorwürfen gegen Michael Ballweg auf.

So soll Ballweg insgesamt 1.3 Millionen Euro von den „Schenkern“ erhalten haben. Von diesem Geld habe er kaum Ausgaben für Querdenken bestritten, die auch belegbar seien. Dafür soll er größere Summen auf das Konto seiner Firma, seiner Privatstiftung sowie an ein Bitcoin-Konto in Litauen überwiesen haben.

Hier ein Auszug des Schreibens, wie er in einem Telegram-Kanal veröffentlicht wurde. Sie wurden mit einer Spiegelreflex-Kamera aufgenommen, wir haben sie lediglich gedreht.

Es wird auch dargelegt, Ballweg habe vorgehabt, seinen Lebensmittelpunkt nach Costa Rica zu verlegen und unter anderem deswegen seit März 2022 den Verkauf seines Privathauses betrieben.

Diskussionen wegen des Fragebogens

Um diesen Fragebogen gibt es bereits Diskussionen, unter anderem im Kanal von Ralf Ludwig. Neben dem üblichen „kein Rechtsstaat“-Gemurmel gibt es durchaus auch kritische Stimmen. Aber man teilt sich auch gern dazu mit, wie man die Fragen beantworten würde.

Kern der Kommentare ist jedoch, dass es eine Frechheit sei, was die pöhse BRD sich da leistet. Vor allem ist der Tenor dort noch immer, es sei egal, was Ballweg mit den Schenkungen tue, wie er die Gelder verwendet, das sei der Kern einer Schenkung.

Hier ist noch nicht in Gänze verstanden worden, dass dies eben nicht egal ist, wenn zu einer Schenkung für einen bestimmten Zweck aufgerufen wird, muss das Geld auch dafür verwendet werden. Selbst wenn also die Zeugen jetzt massenhaft dazu angehalten würden auszusagen, es sei ihnen egal gewesen, wofür das Geld verwendet wird, ändert dies nichts an einer möglicherweise falschen Verwendung. Anwalt Jun hat dies einmal in einem Video aufbereitet …

Ralf Ludwig weist darauf hin, dass das Anwaltsteam dazu berät, „wie mit diesem Schreiben umzugehen ist“.

Hängt davon ab, wie diese Beratung ausfällt, aber da balanciert man als Mitglied des Verteidigerteams von Ballweg haarscharf an der Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, wenn man nicht aufpasst.

Straftat durch die Polizei?

Ganz anderes reagieren die Mutigmacher. In einem Post auf Telegram wird die Frage aufgeworfen, ob hier eine Straftat von der Polizei begangen wurde. Welche das sein soll, wird nicht gesagt – Datenschutz? Doxxing? -, aber man bittet darum, dass sich alle per Mail melden.

Na denn … 🤣

Übrigens sitzt Michael Ballweg derweil immer noch in U-Haft. Sein Anwaltsteam hat deswegen Haftbeschwerde eingelegt, wie im Kanal „Free Michael Ballweg“ heute gerade verlautbart wurde.

Hier die komplette Pressemitteilung [sic!]:

Pressemitteilung

Anwaltsteam reicht Haftbeschwerde ein

Das Anwaltsteam von Michael Ballweg hat am 11. September 2022 Haftbeschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft des Gründers von Querdenken eingereicht.
Das Amtsgericht hat jetzt drei Tage Zeit der Beschwerde abzuhelfen. Hiernach ist das Landgericht Stuttgart zur Entscheidung berufen.

Das Anwaltsteam erwartet eine umgehende Freilassung von Ballweg, da sich in der elf Wochen andauernden Untersuchungshaft keiner der Vorwürfe bestätigt hat – im Gegenteil, sämtliche bloßen Mutmaßungen der Staatsanwaltschaft haben sich in den letzten Wochen geradezu “in Luft aufgelöst”. Noch immer hat die Staatsanwaltschaft keinen einzigen Cent gefunden, den der Gründer der maßnahmenkritischen Initiative für sich verwendet haben soll. Der Betrag, der für die Staatsanwaltschaft sozusagen “noch unklar” ist, macht inzwischen nur noch ein Fünftel des ursprünglich vorgeworfenen Betrages aus.

Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Stuttgart stehen aus Sicht des Anwaltsteams mit dem Rücken zur Wand. Während die Haftentlassung am 19. August 2022 noch mit der Begründung abgelehnt wurde, daß es auf die Gründe der Zuwendungen durch Schenkungen gar nicht ankäme und deshalb Zeugen nicht gehört werden müssten, versuchen Stastsanwaltschaft und Polizei aktuell mit manipulierenden Suggestivfragen Zeugen zu finden, die ihre Version bestätigen. In dieser vorgefertigten Vernehmung an alle Spender verrät die Polizei mithilfe der Staatsanwaltschaft Inhalte aus der Ermittlungsakte und persönliche Angelegenheiten von Michael Ballweg, die mit dem Strafvorwurf in keinem Zusammenhang stehen.

Dr. Alexander Christ, Sprecher des Anwaltsteams erklärte, dies stelle einen “ungeheuerlichen Vorgang” dar, der in der Justizgeschichte seinesgleichen suche. Manipulative Suggestivfragen sind nach der Bewertung des Anwaltsteams nicht statthaft und müssen dazu führen, daß hierdurch herbeigeführte Antworten nicht verwendbar sein dürften, wenn diese Michael Ballweg belasten. Als unstatthaft bewertet es das Anwaltsteam auch, dass die Staatsanwaltschaft Details aus der Ermittlungsakte im laufenden Verfahren öffentlich macht. Es werden deshalb Strafanzeigen gegen die ermittelnde Staatsanwältin und den namentlich genannten Ersten Polizeihauptkommissar wegen Geheimnisverrats geprüft. Zugleich prüfe man einen Schmerzensgeldanspruch gegen beide, da die manipulative Form der Zeugenbefragung lediglich der Diskreditierung des Beschuldigten und nicht der Wahrheitsfindung diene.

Die Tatsache, daß die Stastsanwaltschaft nun “schmutzige Wäsche” wasche, zeige jedoch erneut, daß man nichts Vorwerfbares gegen den Querdenkengründer in der Hand habe. Das Anwaltsteam erwartet, daß sich die nun erst befragten Zeugen deutlich in den Fragebögen äußern werden und sich die zweckungebundene Schenkungsabsicht der Zuwender bestätigt. Schon jetzt kann man aufgrund der zu vermutenden politischen Einflußnahme und Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft sagen, daß sich der Justizskandal zu einem politischen Skandal ausweitet.

#FreeMichaelBallweg #ichstehehinterMichaelBallweg

Wenn das alles ist … weia.

Update 10:00 Uhr am 13.09.2022

Rechtsanwalt Ralf Ludwig postete eine Warnung, dass die Veröffentlichung der Dokumente zur Zeugenbefragung eine Straftat sein könnte.

Davon abgesehen, dass es sich nicht um einen „Fragebogen der Polizei“ handelt, sondern wohl um eine Zeugenbefragung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart, stammen die Dokumente aus den Kommentaren in Ralf Ludwigs Telegram-Kanal.

Update 14.09.22, 01:57 Uhr

Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat eine Einordnung zu den Fragen vorgenommen, die sich aus der Zeugenbefragung und auch dem Beratungsangebot durch Ballwegs Anwälte an Zeugen ergeben. Es geht darum, ob die Polizei zuviel verraten hat und sich dadurch ggf. strafbar gemacht hat und um den Balanceakt, den Ballwegs Anwälte gerade vollführen.

Update 20.09., 15 Uhr

Mittlerweile wurde laut dem Ballweg-Anwalt Christ die Haftbeschwerde abgelehnt. Christ sagte t-online, dass sich das Verteidigerteam von dem Landgericht eine fairere Behandlung ihres Mandanten verspricht. Grund dafür seien die aus seiner Sicht unüblichen Vorgänge am Stuttgarter Amtsgericht. 

Mit den „unüblichen“ Vorgängen meint er die Tatsache, dass der Richter bei einer Haftbeschwerde eigentlich nur drei Tage Zeit habe, Abhilfe zu schaffen. Der Amtsrichter hätte dies nur tun können, indem er seinen eigenen Haftbefehl aufhebt.

Die Haftbeschwerde wurde am 11.09. beim Amtsgericht eingereicht. Die Anwälte monieren, gemäß Strafprozessordnung hätte der zuständige Richter innerhalb von drei Tagen darüber entscheiden müssen. Ballwegs Anwalt Alexander Christ sagte gegenüber t-online, die Entscheidung sei aber erst am Freitag (16.09.) gefallen – und die Anwälte erst auf Nachfrage am Montag (19.09.) informiert worden.

Nun hat sich ein Sprecher des Amtsgerichts gegenüber dem ZVW, Zeitungsverlag Waiblingen, geäußert.

Joachim Spieth, Pressesprecher des Amtsgerichts Stuttgart, widerspricht. Es sei korrekt, dass die Haftbeschwerde am Sonntag (11.09) eingegangen sei. „Es war so, dass der zuständige Richter die Drei-Tages-Frist eingehalten hätte“, sagt Spieth auf Nachfrage. „Aber der Verteidiger, der Haftbeschwerde eingelegt hat, hat darum gebeten, nochmal zu warten, weil er noch etwas vortragen wollte.“

Da es sich bei der Frist nur um eine Soll-Vorschrift handle, von der man aus guten Gründen abweichen könne, sei der Ablauf hier korrekt gewesen. „Und die Bitte des Verteidigers war so ein Grund“, so Spieth. Auch habe man die Haftbeschwerde nicht abgelehnt – der zuständige Richter habe entscheiden, der Beschwerde nicht Abhilfe zu schaffen, womit er seinen eigenen Haftbefehl widerrufen hätte. „Er kann nichts ablehnen, das muss das Landgericht entscheiden.“

https://www.zvw.de/stuttgart-region/querdenker-michael-ballweg-bleibt-in-haft-amtsgericht-stuttgart-nimmt-stellung_arid-555590

Der Sprecher zeigte sich verwundert darüber, dass sich die Anwälte „teils überhaupt nicht abstimmen.“

Doch das ist eher nicht das Problem. Ziel des Anwaltsteams ist es auch, die eigene Followerschaft bei der Stange zu halten, auch wenn die Situation noch so ausweglos ist. „Mediensprecher“ Dr. Alexander Christ vermeidet deutlich jede Situation, in der er mit unangenehmen Fragen und anderen Rechtsauffassungen konfrontiert sein könnte. So lehnte er bereits zwei Gespräche mit Rechtsanwalt Chan-jo Jun ab, natürlich ohne Angabe von Gründen. Das ist so merkwürdig, dass sich sogar Medium achgut.com, das eines der Gespräche hosten sollte, verwundert äußerte, denn man habe ja eigentlich guten Kontakt.

So verkommt die „Pressesprecherrei“ der Ballweg-Anwälte mit der ach so tollen Transparenz zu einem Schattenspielertrick mit Schlangenöl-Verkauf innerhalb der eigenen Bubble.

Die Angelegenheit Ballweg ist jetzt beim Landgericht. Das Amtsgericht hat die Akte mit der Haftbeschwerde an die Staatsanwaltschaft weitergereicht, die nun Stellung dazu nimmt, damit das Landgericht entscheiden kann.

Und das ist auch der in der deutschen Justiz gängige Weg.