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EUGH kippt deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung

Deutsche Regelung lag seit 2017 auf Eis, nun entschied der EUGH dagegen

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten der Internetnutzer nicht gespeichert werden,l. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg.

Verbindungs- und Standortdaten, die nach der deutschen Regelung gespeichert werden sollen, können nach Ansicht der Richter sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen ermöglichen – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens oder das soziale Umfeld. Damit könne ein Profil dieser Personen erstellt werden. Dies sei ein Grundrechtseingriff, der eine gesonderte Rechtfertigung erfordere.

Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig. Eine Ausnahme gilt zum Beispiel bei einer akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit. In diesem Fall kann eine zeitlich begrenzte, begründete Datenspeicherung zulässig sein. Erst im April entschied der EuGH zur Vorratsdatenspeicherung in Irland, dass schwere Straftaten wie Mord nicht darunter fallen.

Geklagt hatten der Internetprovider SpaceNet und die Telekom gegen eine Vorschrift der Bundesnetzagentur. Die Unternehmen wehren sich gegen eine Vorschrift, bestimmte Daten für den Zugriff der Behörden aufzubewahren. Die Bundesnetzagentur hatte die deutsche Regelung 2017 wenige Tage vor dem Inkrafttreten auf Eis gelegt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hatte, dass SpaceNet nicht zur Speicherung der Daten verpflichtet werden darf.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Gerichtshofs.