In einem Referentenentwurf stellt Buschmann klar, wie er sich das Verfahren vorstellt, dass die nicht verfassungkonforme anlasslose Datenspeicherung ersetzen soll.

In einem Referentenentwurf stellt Buschmann klar, wie er sich das Verfahren vorstellt, dass die nicht verfassungkonforme anlasslose Datenspeicherung ersetzen soll.
Deutsche Regelung lag seit 2017 auf Eis, nun entschied der EUGH dagegen