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Quick Freeze statt Vorratsdatenspeicherung

In einem Referentenentwurf stellt Buschmann klar, wie er sich das Verfahren vorstellt, dass die nicht verfassungkonforme anlasslose Datenspeicherung ersetzen soll.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat am Dienstag den Referentenentwurf für ein Gesetz „zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung“ an andere Ressorts geschickt. Dieses kurz und knapp Quick-Freeze genannte Verfahren soll die bereits mehrfach vor Gericht gescheiterte Vorratsdatenspeicherung ersetzen.

netzpolitik.org hatte den Entwurf im Volltext veröffentlicht (PDF). Demnach sollen lediglich die bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten bereits vorhandenen und künftig anfallenden Verkehrsdaten gesichert werden dürfen („Einfrieren“), und das auch nur nach richterlicher Anordnung. Die aufzubewahrenden Nutzerspuren müssen „für die weiteren Ermittlungen zumindest von Bedeutung sein können“, heißt es in der Begründung.

Die Daten dürfen den Ermittlungsbehörden nach der Anordnung dann maximal für einen Monat für spätere Erhebung und Auswertung zur Verfügung stehen. Der konkrete Zugriff erforderte eine erneute richterliche Anordnung zum „Auftauen“ der Daten. Gesichert werden sollen Verkehrsdaten von Personen, bei denen anzunehmen ist, dass sie von Beschuldigten Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, oder mit ihm gemeinsam Anschlüsse oder IT-Systeme nutzen.

Auch im Kampf gegen Hasskommentare und Cybercrime könnten bereits IP-Adressen erhoben werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre.

Spannend wird die Reaktion des Innenministeriums sein, denn Nancy Faeser hat eine komplett schräge Interpretation von „anlassbezogen“ offenbart: Nach ihr wäre „alles speichern und bei konkretem Anlass hineinschauen“ die präferierte Methode, die auch dem Koalitionsvertrag entspräche … ihrer Meinung nach.