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Lügenanwalt Ludwig und die DGUV

Die DGUV geht gegen den Verbreiter von Falschaussagen vor, die in einem Video in den sozialen Medien kursieren. Können ja nur Ralf Ludwig meinen.

Artikel wurde upgedated 12.11.2020, 22:03 Uhr

Wenn man eine bewusste Unwahrheit öffentlich in die Welt setzt – über ein Video, einen Telgram-Kanal -, so ist das bei normalen Menschen schon dumm. Wenn man das als Anwalt tut, ist es hingegen strunzdumm. Denn gute Anwälte sind sich der möglichen rechtlichen Konsequenzen dabei sehr wohl bewusst. Sie sollten einmal mehr überlegen.

Lügenanwalt Ludwig ist aber kein guter Anwalt. Denn sonst hätte er nicht behauptet, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) habe eine ärztliche Untersuchung gefordert für jeden Schüler, der eine Maske tragen soll. Das hat die DGUV an keiner Stelle gesagt. Und nun geht sie rechtlich gegen Falschaussagen vor.

Im Internet und in den Sozialen Medien kursieren derzeit Videos, in denen es um den Gebrauch der Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geht. Darin werden der DGUV Aussagen zugeschrieben, die sie nicht getroffen hat und die zur Verunsicherung bei Unternehmen, Arbeitnehmenden, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB führen.

Die DGUV hat bereits am 10.11.2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und inzwischen gegen den Verantwortlichen dieser Aussagen rechtliche Schritte eingeleitet, die zur Unterlassung der falschen Behauptungen auffordern.

Die DGUV wird auch Social Media-Kanäle, welche die Videos verbreiten, zur Löschung auffordern.

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_4/details_4_412161.jsp

Sie meinen wahrscheinlich dieses Video von Ralf Ludwig, das unter anderem auf TG geteilt wird. Ralf Ludwig bezieht sich hier direkt auf die DGUV.

Zwar empfiehlt die DGUV tatsächlich, bei schwerer körperlicher Arbeit eine Tragepause von 30 Minuten nach 2 Stunden einzulegen, bei leichter körperlicher Arbeit jedoch erst nach 3 Stunden. Das hat sie am vergangenen Dienstag auch nochmals klargestellt. (PM vom 10.11.)

Allerdings – und das ist wichtig – findet sich auf den Seiten der DGUV zu Schulen und Kitas kein Hinweis auf eine vorherige ärztliche Untersuchung. Dabei ist die FAQ schon sehr ausführlich. Und auch hier wieder eine Lüge von Ludwig, denn die DGUV empfiehlt folgendes für Schüler:

Aufgrund der geringen körperlichen Aktivität der Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer – außerhalb des Sportunterrichts – kann von einem Atemminutenvolumen von ca. 10 l/min ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund wird für Schülerinnen und Schüler, unabhängig von den vorgenannten Kurzpausen, spätestens nach drei Stunden Tragezeit eine anschließende Erholungszeit von 15 – 30 Minuten empfohlen.

FAQ Pukt 2 hier: https://dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp#panel16d

Zwei Stunden und der gesamte Haftungsblödsinn der Lehrer, etc. entstammt allein dem Quer-Hirn des Ralf Ludwig. Und da stellt sich die Frage: hat Lügenanwalt Ludwig bewusst gelogen, kann er nicht lesen oder hat ihn sein „Expertengremium“ falsch beraten.

Denn ja, die haben ein „Expertengremium“ zusammengestellt. Und was auch immer Ralf Ludwig da in die Kamera hält, es ist keine DGUV-Publikation, wie es Ludwig darstellt. Der Titel lautet „Gefährdung durch die Verwendung eines (sic!) Mund-Nase-Bedeckung (MNB) bei Kindern und Jugendlichen“. Kein Logo, nichts. Viel eher wird das Blättchen aus der Feder von diesem „Gremium“ stammen.

Ralf Ludwigs Ankündigung des Expertengremiums… Und fällt Euch auch auf, dass ein Biologe Mitglied des „medizinischen Teams“ ist? ^^ Es ist – danke für den Hinweis, der uns per Mail erreichte – durchaus möglich, dass Biologen im medizinischen Umfeld arbeiten, aber nur, wenn sie nicht Botaniker oder Arachnologen sind. Da man über den Herrn jedoch recht wenig erfährt … man weiß es nicht.

Anwalt Ralf Ludwig muss sich der Tatsache bewusst sein, dass eine Falschdarstellung in der Öffentlichkeit entsprechend für ihn nach hinten losgehen würde. Dass eine Falschaussage in der Öffentlichkeit auch entsprechend rechtliche Würdigung erfahren würde. Und wenn Ludwig das nicht weiß, dann hätte ihm das der Rechtswissenschaftler Prof. Schwab erklären müssen … können müssen … können sollen. Denn der ist ja mit in dem Expertengremium und wird explizit auch im Video genannt.

Bleibt zu hoffen, dass nicht nur die DGUV gegen Ludwig vorgeht, sondern auch die zuständige Rechtsanwaltskammer in Leipzig. Bleibt zu hoffen, dass die DGUV auch gegen Verbreiter der Falschaussage vorgeht. Wie gegen Samuel Eckert.

Denn der hat das Video auch geteilt.

Ludwig ist es aber leider egal, ob er beim Lügen ertappt wird. Genau wie es Schiffmann egal ist, wenn er beim Lügen über tote Kinder ertappt wird. Denn sie wissen genau: ist die Lüge erst einmal in der (Querdenker-)Welt, ist sie schwer wieder auszumerzen. Das hat Querdenken oft genug bewiesen. Querdenken glaubt und teilt unreflektiert alles, was Schiffmann und Ludwig von sich geben. Für Querdenken ist Mit-Ach-und-Krach-Doktor Lanka ein Professor, weil das in Corona Fakten auf TG so verbreitet wird, für Querdenken ist Ralf Ludwig ein guter Anwalt, egal, was er für Unfug macht.

Diese Lüge wird – egal was die DGUV tut – in Querhirnen bleiben. Leider ist das so.

Das geteilte Video ist übrigens ein Ausschnitt aus diesem Video, in dem der Herr Manuel „Blechschaden“ Döring von solidFACTS auch gleich von seinen „absurden“ Masken redet. Das sind die, die Querdenken an Schulen verteilen wollte, ob sie das nun abstreiten oder nicht. Manuel Döring ist übrigens KFZ-Gutachter, kein Mediziner, kein Wissenschaftler.

https://www.youtube.com/watch?v=TZFW4ERAARg

Bleibt auzuwarten, ob es für die Herren beim Blechschaden bleibt.


Update 12.11.2020, 22:03 Uhr

Die Studie, die Ludwig im Video in die Kamera hält, ist tatsächlich nicht von der DGUV, sondern offensichtlich die von seinem Team.

Lustigerweise erwähnt dieses Pamphlet die DGUV ein einziges Mal in den Quellen – mit einem Paper, dass die DGUV im Dezember 2011 veröffentlichte. Groß die Not für den der lügen muss.

Und für Samuel Eckert: „Du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten.“


Sollten die beiden Posts auf Telegram nicht mehr existieren, so sagt uns Bescheid. Wir haben Screenshots davon. Und das Video ist gesichert.