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Anonymous

Huch … eine Anzeige …

Es ist eigentlich ziemlich witzlos, jemanden wie uns anzuzeigen. Aber manche probieren es halt doch.

Wir wurden angezeigt. Also nicht Anonymous als Kollektiv, kein einzelner Anon, sondern dieser Blog hier. Naja, auch nicht wirklich, die Anzeige ging wohl gegen „Unbekannt“, aber immerhin ermittelt die Kriminalpolizei und versucht, bei unserem Hoster FlokiNET einen Verantwortlichen hier im Blog herauszufinden.

Der Grund?

The unknown person is suspected to have unlawfully taken over a website and redirected it to the above mentioned page with changed content.

Als „the above mentioned page“ ist www.anonleaks.net benannt. Und deswegen wollen sie Informationen über den „Kunden“ hinter der Website. Und zwar die folgenden:

  • Registration IP address
  • Device ID
  • Related Account Details (IBAN etc.)
  • Contact details (email address, phone)
  • Selfie
  • Username
  • Full name
  • Date of birth
  • Country of origin
  • Payment method (Credit Card, Bank account)
  • ID and proof of address

Ein Selfie 😲 … Okay … 🤣

Wir werden uns überlegen, ob wir dem Herrn Kriminalhauptkommissar ein Selfie schicken, seine Mail-Adresse haben wir ja, und von Floki bekommt er nur zu hören, dass das Unternehmen nicht mit ausländischen Behörden zusammenarbeitet. Und selbst wenn es das täte, selbst FlokiNET weiß nichts über uns. Über niemanden von uns.

Gut, betrachten wir diese Anfrage aber noch ein bisschen genauer:

Es geht hier anscheinend um eine zu unrecht „übernommene“ Website und die Umleitung auf diesen Blog – der im übrigen gar nicht unter www.anonleaks.net betrieben wird, sondern immer ohne www – „mit verändertem Inhalt“. Wir können nur mutmaßen, dass es eventuell um Hildmann oder um die Hannah-Arendt-Akademie gehen könnte. Das sind die einzigen, bei denen wir wissen, dass tatsächlich eine Umleitung auf anonleaks.net erfolgte – per geändertem A-Record, per Header-Weiterleitung oder per Domainübertragung, es gibt da ja eine Menge Möglichkeiten. Und aufgrund der bayerischen Kripo gehen wir von der Hannah-Arendt-Akademie aus.

Jedoch: von denjenigen, die diesen Blog betreiben, hat niemand eine solche Umleitung eingerichtet. Nichts in Bezug auf DNS-Änderungen oder Domaintransfers lief über eine E-Mail-Adresse oder einen Kommunikationskanal, der mit diesem Blog direkt assoziiert ist. Was die anderen Anons so machen? Keine Ahnung. Wir bekommen einen virtuellen Schuhkarton mit Recherchen und Infos … und machen Artikel daraus. Wie ein Nachrichtenmedium. Die Anfrage beruht allein auf der Tatsache, dass die Umleitung diese Seite hier als Ziel hatte und dass wir über den Hack berichteten?

Das stimmt bedenklich. Nicht, weil Anzeige erstattet wurde, das ist okay, sondern weil ein Kriminalhauptkommissar ein Medium wie diesen Blog wegen der Berichterstattung und einer Weiterleitung unter Generalverdacht stellt. Und wenn beim nächsten Hack der Volksverpetzer das Umleitungsziel ist und die auch berichtet haben? Oder der Spiegel? Oder T-Online? Werden dort dann auch Daten erfragt? Stehen die dann auch unter Verdacht?

Mal ganz abgesehen, dass weder die Anzeigeerstatter noch der Hauptkommissar das „Konstrukt“ eines losen Kollektivs auch nur ansatzweise verstanden haben, so sollte es doch hoffentlich noch eine Menge mehr Beweise für unsere – für AnonLeaks.net’s – Beteiligung geben als einen Blogbeitrag und eine Kindergarten-Umleitung.

So prinzipiell.

Und hätte der Polizist uns nur was fragen wollen, hätte er uns wie jeder andere auch per Mail erreicht.

Natürlich wurde die Domain hannah-arendt-akademie.de genau wie die akademie-der-denker.de vom Hoster des Vereins wegtransferiert. Mit einem AuthCode ist das innerhalb von Sekunden möglich. Aber den AuthCode hatten die Anons von … tadaaa … den Betreibern selbst. Dazu gibt es sogar einen Kommunikationsverlauf. Aber da wurde später einfach zurückgerudert, die Übermittlung des AuthCodes bestritten und bei der dämlichen Denic, die schon bei Attila einfach nur ihre Ruhe haben wollte, die Domain zurücktransferiert. (Über die Denic müssen wir bei Gelegenheit ohnehin mal reden … ) Aber wie schon geschrieben: keiner unserer Kommunikationskanäle war darin involviert.

Generalverdacht? Schick!

Wir machen uns ja aus solchen Sachen nichts. Wir öffnen eine Packung Popcorn und kichern vor uns hin.

Dem Herrn Kriminalhauptkommissar empfehlen wir jedoch trotzdem, er möge mal nachdenken … und seine Textbausteine aktualisieren: Die Paragraphen, des TMG, auf die er sich in Sachen Verschwiegenheitspflicht beruft, sie existieren nicht mehr. Das TMG wurde geändert, bereits im letzten Jahr.

Beispielsweise lautete der §15a Absatz 5 einst wie folgt:

(5) 1 Derjenige, der geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln. 2 Eine Verschlüsselung der Daten bleibt unberührt. 3 Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.

Doch:

Das TMG hat überhaupt nur noch 11 Paragraphen. Und der 2c trifft nicht zu …

Alles klar, Herr Kommissar? 🍿