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OpTinfoil Querdenken Ralf Ludwig

#Querdenken & Verfassungsschutz: „Grundsätzliche Staatsfeindlichkeit bei führenden Personen“ der Bewegung (Update)

Ballweg, Bergmann, Haintz, Ludwig – sie alle haben eines gemein: Sie sind führende Köpfe der Querdenker und haben sich bereits mehrfach zu einem „Systemsturz“ und als Feinde des Grundgesetzes geäußert. Der Verfassungsschutz des Landes Baden-Württemberg sieht jetzt „grundsätzliche Staatsfeindlichkeit“.

  • Update: Link zur PDF mit der Antwort ergänzt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erkennt „inzwischen eine grundsätzliche Staatsfeindlichkeit bei führenden Personen der ‚Querdenken‘-Bewegung […].“

Das berichtet „Zeitungsverlag Waiblingen“ (ZVW) heute online und bezieht sich dabei auf eine Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg zu einer Anfrage des Abgeordneten Alexander Maier von den Grünen (Anfrage, PDF).

Laut ZVW ist der Verfassungsschutz nicht der Auffassung, Querdenken sei lediglich von Rechten unterwandert.

„[V]ielmehr kam es zu einer verstärkten Verbreitung von extremistischen Narrativen aus dem Organisationsteam der ‚Querdenken‘-Bewegung selbst heraus.“

Was viele Menschen schon länger sagen ^^.

Die Zielrichtung der Proteste habe sich von einer anfänglichen Kritik an den staatlichen Maßnahmen hin zu „‚Reichsbürger‘-typischen Narrativen“ entwickelt“.

Hier irrt das Innenministerium BW, denn die Stoßrichtung von Querdenken und Ballweg war von Beginn an eine „verfassungsgebende Versammlung“. Die wollten sie ursprünglich im August 2020 auf der Straße des 17. Juni in Berlin abhalten. Aber immerhin.

ZVW berichtet auch, das Landesamt für Verfassungsschutz beobachte auch andere baden-württembergisches Querdenken Untergruppen, wie die in Ulm um Anwalt Markus Haintz. Der Stuttgarter Arm „Querdenken 711″ ist seit Anfang Dezember 2020 Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz BW.

Die Stellungnahme, auf die sich ZVW bezieht, haben wir online noch nicht gefunden. Sobald diese verfügbar ist, reichen wir sie nach.

Update 21. Januar 2021

Hier ist die Antwort des Innenministeriums auf dem Server des Landtags BW als PDF.