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Querdenken #b0108: Polizei Berlin gab sensible Daten zu Anmeldern der Gegendemos weiter

Im Zuge der Coronademo am 01.08. in Berlin behauptete einer der Querdenken-Anwälte in einem auf YouTube veröffentlichten Video, persönliche Daten der Anmelder der Gegendemos erhalten zu haben.

Was bisher nur als Gerücht auf YouTube und einschlägigen Querdenker-Kanälen unterwegs war, hat die Senatsverwaltung für Inneres vorige Woche im Rahmen einer kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin bestätigt. Auf die Frage, ob

im Rahmen einer Feststellungsklage gegen die Auflösung der so genannten „Querdenken“-Demonstration am 1. August 2020 dem Anwalt der klagenden Partei Einsicht in polizeiliche Akten gewährt wurde, so wie dieser es öffentlich in einem Internetvideo behauptet?

antwortete die Senatsverwaltung, die Akten seien dem Verwaltungsgericht Berlin durch die Polizei übermittelt wurden. Das Verwaltungsgericht habe dem Kläger (Querdenken) Akteneinsicht gewährt.

Auf die Frage:

Welche Informationen über Anmelder*innen der Gegenversammlungen sind im Rahmen des Feststellungsklageverfahrens von der Polizei ans Gericht übermittelt worden und sind somit im Wege der Akteneinsicht dem Anwalt der klagenden Partei zur Kenntnis gelangt […]?

antwortet die die Senatsverwaltung:

Die Verwaltungsakten enthielten Informationen der Versammlungsbehörde, aus dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung der Polizei Berlin sowie Informationen der Polizeibehörden des Bundes und der Länder. Neben den Namen der die relevanten Gegenversammlungen anmeldenden Personen enthielt der Verwaltungsvorgang unter anderem polizeiliche Gefährdungsbewertungen zu der streitgegenständlichen Versammlung, in denen unter anderem gefahrenrelevante Erkenntnisse – mitunter auch Aussagen zu einschlägigen strafrechtlichen Vorbelastungen – zu den Anmeldenden der relevanten Gegenversammlungen aufgeführt sind. Meldeadressen wurden nicht übermittelt.

Und weil jeder in der Senatsverwaltung und bei der Polizei offensichtlich weiß, dass die tolle Polizei Berlin so richtig Mist gebaut hat, wird lapidar hinzugefügt:

Die Prüfung der Polizei Berlin, inwieweit zum Schutz personenbezogener Daten erforderliche Maßnahmen, wie z.B. Schwärzungen einzelner Daten, vor Übersendung des Verwaltungsvorgangs an das Gericht im erforderlichen Umfang vorgenommen wurden, dauert derzeit noch an. Vorsorglich hat die Polizei Berlin eine Mitteilung an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Artikel 33 der Datenschutzgrundverordnung gemacht.

Ganz toll, da möchte man doch beruhigt einschlafen als Anmelder einer Gegendemo, oder? Man weiß jetzt wenigstens, welche Daten alle bei den Querdenkern rumfliegen, denn dass weder Ludwig noch Haintz als Anwälte von Querdenken damit hinterm Berg halten, sollte jedem klar sein.

Wenn eine Polizeibehörde so mit Daten umgeht, dann „vorsorglich Meldung macht“, dann erwartet man irgendwann mal rollende Köpfe. Und zwar direkt bei den Verantwortlichen. Die sitzen in dem Fall nicht bei der Senatsverwaltung, sondern in schicken Büros bei der Polizeibehörde. Vielleicht sollten diese uniformierten Damen und Herren mal die restlichen Jahre bis zur vom Steuerzahler finanzierten Pension Mülltonnen für die BSR zählen?

Und bevor die DPolG jetzt wieder Schnappatmung bekommt: Atmet mal de Weile durch die Nase und sagt nichts!

Direkter Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25420.pdf