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Gericht schiebt nachweis-express.de Riegel vor

Landgericht Stade erlässt einstweilige Verfügung gegen nachweis-express.de, doch Liberation Express steht in den Startlöchern.

Markus Bönig darf über sein Portal nachweis-express.de laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Stade seine ominösen Impfunfähigkeitsbescheinigungen nicht mehr bewerben oder ausgeben, wenn diese erstellt werden, ohne dass ein unmittelbarer Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Das berichtet „Apotheke Ad-Hoc“.

Ein solcher Kontakt hatte auch in unseren Tests nie stattgefunden, die unterzeichnende Ärztin praktizierte eigentlich gar nicht mehr. Die angebene Adresse gehört zu einem Büromietservice.

Das Gericht angerufen hatte die Wettbewerbszentrale. nachweis-express.de verstoße ihrer Auffassung nach gegen gegen das Fernbehandlungsverbot gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Die Feststellung von Allergien gehöre zur Erkennung oder Behandlung von Krankheiten. Mit der Ärztin habe bei einer Testbestellung keinerlei Kontakt bestanden, insofern habe auch keine Fernbehandlung stattgefunden. Es entspreche nicht dem allgemein anerkannten fachlichen Standard, ohne jeglichen persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt eine Impfunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Darüber sei die Ausgabe einer Impfunfähigkeitsbescheinigungen auch irreführend.

Quelle: Apotheke Ad-Hoc

Dem ist das Landgericht Stade gefolgt. Die einstweilige Verfügung erging trotz Schutzschrift ohne mündliche Verhandlung. Bönig kann dagegen Beschwerde einlegen.

Weiterer Ärger wird ihm jedoch nicht erspart bleiben: laut Winsener Anzeiger ermittelt die Staatsanwaltschaft Hagen wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen Bönig und sein Unternehmen.

Bönig selbst hat jedoch schon den Nachfolger in Planung: Liberation Express. Diesmal will er seine „Leistungen“ gleich in „10 europäischen Sprachen“ anbieten.


Update:

Informationen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinzugefügt.