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Reitschuster verliert Mitgliedschaft in Bundespressekonferenz (Updated)

Boris Reitschusters Mitgliedschaft im Bundespressekonferenz e.V. ist erloschen. Das stellte der Mitgliedsausschuss fest. Damit ist er raus. (Last Update: 22.12.2021, 16:40 Uhr)

Die Bundespressekonferenz ist eine von Journalisten in Form eines eingetragenen Vereins organisierte Veranstaltung. Weder die Bundesregierung, noch der Staat haben hier einen Einfluss. Die Mitglieder der BPK laden die Politiker ein, daran teilzunehmen. Das ist eine Besonderheit bei dieser Pressekonferenz, von der die wenigsten wissen.

Wer an der Bundespressekonferenz teilnehmen möchte, der muss im Bundeskonferenz e.V. Mitglied sein. Daran sind gemäß Satzung einige Voraussetzungen geknüpft:

§ 2 (1) Der Verein ist ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten. Die Korrespondententätigkeit muss hauptberuflich als angestellte(r) Redakteur(in) oder freie(r) Journalist(in) für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenagenturen, Presse- und Informationsdienste oder elektronische Medien ausgeübt werden, die ausschließlich gegen Entgelt verbreitet werden und einer sachlichen Information der Öffentlichkeit über das politische Geschehen dienen. Den in Satz 2 aufgeführten Medien sind Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie Online-Medien gleichgestellt. Gleichgestellt sind auch Korrespondentenbüros, die ihre journalistische Arbeit den in Satz 2 aufgeführten Medien gegen Entgelt zur Verfügung stellen.
[…]
(3) Für Korrespondenten, die für deutsche Medien tätig sind, kann in besonderen Fällen auf das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit verzichtet werden.
[…]
(6) In Berlin und/oder Bonn tätige Journalisten, die nicht sämtliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in diesem Verein erfüllen, können vom Mitgliedsausschuss als Ständige Gäste zu den Pressekonferenzen zugelassen werden. Sie sind nicht Mitglieder der Bundespressekonferenz e. V.

https://www.bundespressekonferenz.de/verein/satzung

Boris Reitschuster hat den Sitz seines Blogs nach Montenegro verlegt. Damit trifft nichts in §2 der Satzung mehr auf ihn zu und nach §12 der Satzung erlischt seine Mitgliedschaft. Dass sein Blog deutschsprachig ist, spielt dabei keine Rolle.

https://archive.md/wip/fhzm7

Soweit, so korrekt von Seiten des Vereins.

Doch natürlich nicht für Herrn Reitschuster. Sein Mimimi klingt nach Opferrolle vorwärts. Über die Konsequenzen seines eigenen Fehlers berichtet er in seinem Telegram-Kanal so:

https://t.me/reitschusterde/3539

Er macht Unfug, fliegt raus, zeigt aber mit dem Finger auf andere und zitiert selektiv – das ist Boris Reitschuster. Denn den ersten Absatz der Wikipedia dazu, den zitiert er lieber nicht.

Die Bundespressekonferenz e.V. (BPK) ist ein als Verein organisierter Zusammenschluss hauptberuflicher Journalisten, die ausschließlich für deutsche Medien und ständig oder überwiegend aus Berlin und Bonn berichten

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespressekonferenz (Hervorhebung durch uns)

Reitschuster weiß das genau, als Mitglied der BPK kennt man die Satzung und bekommt sie ausgehändigt. Die Regeln sind klar.

Auch von direktem Kontakt mit dem Mitgliedsausschuss, der ihn in den vergangenen Wochen mehrfach zur Stellungnahme aufforderte, hätte er erahnen können, dass im etwas dräut.

Als Nicht-Mitglied und ohne den Status eines ständigen Gastes hat Herr Reitschuster keinen Zutritt mehr zur Bundespressekonferenz.

Update 20:20 Uhr

Boris Reitschuster hat auf seiner Website einen Auszug des „Einspruchs“ seines Anwalts veröffentlicht. Der schreibt:

(es trifft nicht zu), dass unser Mandant seinen „Firmensitz“ verlegt habe. Unser Mandant ist als freiberuflicher Journalist tätig. Dass das Impressum der Internetseite www.reitschuster.de (die Endung de belegt schon die Nationalität der Seite) eine Anschrift in Montenegro ausweist, hat mit dem Betätigungsgebiet unseres Mandanten nichts zu tun.

Gleichwohl geht es um sein Online-Medium, denn nur dieses stellt ihn einem Journalisten gleich, wenn es heißt „Den in Satz 2 aufgeführten Medien sind Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie Online-Medien gleichgestellt.“ Wir sind ja keine Anwälte, aber ohne Blog kein Medium, ohne Medium kein hauptberuflicher Journalist. Und der Sitz des Mediums als „Betreiber der Seite“ ist in Montenegro. Damit berichtet er nicht aus Berlin, da er ausschließlich dort veröffentlicht, in Montenegro.

Das wird noch spannend. Man kennt ja den Steinhöfel, der ist ein Wordfetischist und Wortklauber.

Interessant an dieser Stelle wäre es sicher auch, mal bei der DENIC nachzufragen, die ja für DE-Domains ebenfalls auf einem Sitz oder mindestens Treuhänder in Deutschland besteht.

Update 22.12.2021, 10:45 Uhr

Einem Kommentator im Blog fiel auf, dass Reitschusters Anwalt folgendes an die BPK schrieb:

Soweit Sie monieren, ein Bericht müsse „aus“ Berlin und/oder Bonn erfolgen, so ist auch dies der Fall. Unser Mandant war in den letzten Tagen mehrfach auch persönlich in der Bundespressekonferenz anwesend. Im Übrigen vermögen wir der Satzung eine „physische Nähe zum Parlament“ nicht ansatzweise zu entnehmen…

https://reitschuster.de/post/fragen-sind-ab-jetzt-verboten/
archiviert unter https://archive.md/zYhZS

Reitschuster behauptet doch immer, nicht persönlich an der BPK teilnehmen zu können, da dort die 2G-Regelung herrscht. Noch am 20.12. schrieb er:

Das Problem war nur – wieder einmal wurden meine Fragen nicht verlesen. Da im Saal der Bundespressekonferenz eine 2G-Regel gilt, ist das Online-Tool für mich die einzige Möglichkeit, Fragen zu stellen. 

https://reitschuster.de/post/verbotene-fragen-scholz-und-seine-corona-experten-ein-staatsgeheimnis/
archiviert unter https://archive.md/4SFfD

Entweder belügt der Herr Reitschuster seine Leser, um seinen Opferrollator weiterschieben zu können, dann wäre er mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff durchgeimpft, oder aber sein Anwalt lügt und Reitschuster war nicht persönlich in der BPK. Denn die Online-Teilnahme ist keine persönliche Anwesenheit.

:popcorn:

Update 22.12.2021 14:25 Uhr

Kein Popcorn, denn Herr Hennermann machte uns auf einen Irrtum aufmerksam, den wir dann auch sofort korrigieren. Der Zeitablauf der Schreiben war anders, somit keine Fragen zum Impfstatus … oder doch?

Vielen Dank für die Korrektur.

Update 22.12.2021 16:40 Uhr

Eine erste rechtliche Einordnung nimmt Anwalt Jun vor. Auf Twitter schreibt er dazu:

#Reitschuster argumentiert vordergründig schlüssig, dass er doch aus Berlin heraus berichtet und nicht aus der BPK fliegen durfte, liefert dabei aber versehentlich die Beweise, dass sein Auslandssitz vorgeschoben ist. Knieschuss.