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Verbreitung von Reichsbürger-Gedankengut: Lehrerin verliert Pension

Eine Ex-Studiendirektorin verliert ihre Pension, weil sie Gedankengut der Reichsbürgerszene verbreitete. Ihr Versuch, sich auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit zu berufen, wurde zurückgewiesen. Das Gericht sah die Treuepflicht als Beamtin verletzt.

Wenn man als Beamter die Existenz der Bundesrepublik leugnet und die Institutionen verumglimpft, dann verstößt man gegen seine Treuepflicht als Beamter. Was Normalbürgern logisch erscheint, hat sich bei Reichsbürgern, RuStaG-Deutschen oder wie sich die Staatsablehner gerade bezeichnen noch nicht im Köpfchen festsetzen können.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen 3A 10615/12.OVG könnte das jetzt ändern, denn es spielt keine Rolle, ob man sich selbst als Reichsbürger betrachtet, man verstößt gegen die Treuepflicht – auch nach der Pensionierung.

Deswegen verliert gemäß dem Urteil eine seit 2016 pensionierte Ex-Studiendirektorin jetzt ihre Pension.

Die Frau habe Deutschland mehrfach als Scheinstaat oder Nichtstaat und angebliches Unternehmen mit Firmenstrukturen bezeichnet. Den einstigen Bundespräsidenten Joachim Gauck habe sie einen „Geschäftsführer“ und das demokratische Wahlsystem eine „Partei-Wahldiktatur“ genannt. Die Verfassungsordnung habe sie als „ungültig“ abgelehnt.

Damit verstieß die Ruhestandsbeamtin laut Urteil gegen ihre Treuepflicht auch nach der Pensionierung.

Die Gymnasiallehrerin hatte sich in zwei Büchern und mehreren Schreiben an Behörden aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gewandt, in einer Disziplinarklage unterlag sie und ging in Berufung.

Sie legte dar, sie habe ihre Äußerungen als Wissenschaftlerin und „kritische Demokratin“ gemacht, berief sich auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Das OVG wies die Berufung mit seinem rechtskräftigen Urteil zurück. In den Äußerungen komme „geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck“. Ihre Diffamierung des Staates und seiner Institutionen lasse sich auch nicht mit der Meinungs- oder Wissenschaftsfreiheit rechtfertigen.

Ob sie sich selbst als Reichsbürgerin sehe, sei dabei unerheblich.

Nun bleibt ihr nur noch die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit „äußerst schmalen“ Bezügen im Vergleich zu ihrer Pension.

Quelle: dpa-infocom, nachzulesen beispielsweise hier und hier.