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Hintergründe

Deutschland hat seit dem Zweiten Weltkrieg keinen Friedensvertrag mit seinen Feinden

Das zumindest behaupten Reichsbürger und Querdenker – und rennen deswegen zu den Botschaften der USA und Russlands…

Stimmt. War auch nicht nötig, denn am 7. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert.

Warum die Wehrmacht? Ganz einfach, es gab zu diesem Zeitpunkt keine funktionierende deutsche Regierung mehr, die die Kapitulation hätte erklären können. Ein Friedensvertrag ist auch nicht die einzige Möglichkeit, einen Krieg zu beenden. Im Krieg zwischen Korea und den USA reichte ein Waffenstillstands-Abkommen, in Vietnam der Abzug der amerikanischen Truppen.

Ein Friedensvertrag wurde angestrebt, kam aber u.a. wegen des aufkommenden Kalten Krieges zwischen den USA und der Sowjetunion und der resultierenden Teilung Deutschlands nicht zustande. Damit war die Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht befugt, Friedensverhandlungen im Namen aller Deutschen zu führen.

Es gibt aber zusätzlich einseitige Friedenserklärungen seitens der Siegermächte, die in den Jahren nach 1945 formuliert wurden.

Nach der Logik der Verschwörungserzähler würde sich die Bundesrepublik Deutschland immer noch im Krieg mit fast sämtlichen Nachbarn und den USA befinden.

Ist die Bundesrepublik Deutschland deshalb kein souveräner Staat?

Nach der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 stand Deutschland unter der Kontrolle der Siegermächte. In den folgenden Jahren gaben gerade die Westmächte den ihnen unterstellten Gebieten immer mehr souveräne Rechte zurück. Schon mit dem Besatzungsstatut von 1949 wurden die Beziehungen zwischen der zuvor gegründeten Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten umfassend geregelt. In diesem Statut räumten sie der Bundesrepublik die volle gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt ein. Die Bundesrepublik Deutschland erhielt also bereits 1949 die Souveränität über die Legislative, Exekutive und Judikative. Nur in Teilbereichen z.B. der Außenpolitik, Entmilitarisierung und Wiedergutmachung behielten die westlichen Siegermächte ihre Hoheitsmacht. Zudem sicherten sie sich ein Einspruchsrecht bei etwaigen Verfassungsänderungen.

Eine Revision der Bestimmungen des Besatzungsstatuts im Jahre 1951 brachte weitere Lockerungen für die Bundesrepublik Deutschland vor allem im Bereich der Außenpolitik. Sie konnte nun Teil von internationalen Abkommen werden, der Weltbank und dem IWF beitreten.

Im Jahre 1954 endete das Besatzungsstatut. An die Stelle des Statuts traten die Pariser Verträge, mit denen die besatzungsrechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten der Westmächte vollständig aufgehoben wurden. Die Stationierung von Truppen der Westmächte wurde durch ein durch Verträge geregeltes Stationierungsrecht geregelt.

Mit dem 2. Deutschlandvertrag wurde 1955 festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland die „volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben“. Nur im Bereich der Truppenstationierung behielten sich die westlichen Alliierten Befugnisse vor, sollte die Bundesrepublik eines Tages auf die Idee kommen, einen Angriff zu führen.

Verschwörungserzähler negieren einfach die geschlossenen Verträge oder zweifeln ihre Rechtmäßigkeit an. Aber selbst wenn die verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen Schwächen haben sollten, sind diese spätestens seit 1990 obsolet. Denn da trat der Zwei-plus-Vier-Vertrag in Kraft, der abschließend die Souveränität Gesamt-Deutschlands regelt und die Außengrenzen festlegt. Dieser Vertrag wurde durch die vier Siegermächte und durch beide deutschen Staaten unterzeichnet und ratifiziert. Und dieser 2+4-Vertrag ersetzt vollständig einen irgendwie gearteten Friedensvertrag. Es ist klar, dass spätestens mit diesem Vertrag die Bundesrepublik Deutschland die volle Souveränität zurück erhielt.