Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen vorsorgliche Verbote unangemeldeter „Spaziergänge“ abgelehnt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen vorsorgliche Verbote unangemeldeter „Spaziergänge“ abgelehnt.