Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen vorsorgliche Verbote unangemeldeter „Spaziergänge“ abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen vorsorgliche Verbote unangemeldeter „Spaziergänge“ abgelehnt.