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Füllmich und die Klage in New York … abgewiesen (Update)

Rechtsanwalt Reiner Füllmich will unbedingt ein Urteil, dass die PCR-Tests diskreditiert, aber er scheitert und scheitert und scheitert. Auch in New York. (Letztes Update: 19.03. 13:11 Uhr)

Anstatt selbst Klage gegen Drosten und die PCR-Tests einzureichen, versucht Reiner Füllmich zusammen mit seinen Mitstreitern, sich an andere Klagen dranzuhängen. Sein Ziel: ein Urteil, das es ihm ermöglicht, seinen Schlafnasen von Anhängern und den Mitklägern (800 Euro haben die bezahlt) zu erklären, die PCR-Tests seien gerichtlich bestätigt ungeeignet zur Bewertung der Ausbreitung von SARS-CoV2.

Genau das ist bisher nicht geschehen. Einzig ein Urteil in Portugal hatte Ansätze dazu, war aber für Füllmich nicht ausreichend, da es aufgrund der Abwesenheit von Experten zu einer Falschauslegung von Studien durch das Gericht kam.

In New York hatte sich Füllmich angeblich einem Verfahren für eine Einstweilige Verfügung gegen Schulschließungen im Bundesstaat New York angeschlossen. Und auch hier wurde nichts aus dem Plan.

Eher im Gegenteil. Was das Gericht so schreibt, ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der PCR-Test eine hohe Genauigkeit bei der Bestimmung des Vorhandenseins des COVID-19-Virus aufweist. In der Tat ist der PCR-Test derzeit der beste Indikator für eine COVID-19-Infektion, der für den routinemäßigen Massengebrauch zur Verfügung steht.

[…]

Die Kläger haben zwar Recht, wenn sie behaupten, dass der PCR-Test nicht aufzeigt, ob die Testperson aktuell infektiös ist.

Die Beklagten haben jedoch – ohne Widerspruch der Kläger – erklärt, dass „es derzeit keinen routinemäßig verfügbaren Test gibt, um festzustellen, ob Personen infektiös sind; um diese Einschätzung vorzunehmen, müssen Labors ein anspruchsvolles Verfahren durchführen, das als Viruskultur bekannt ist und hochspezialisierte Biokontaminationseinrichtungen erfordert, die weitgehend auf staatliche oder akademische Forschungslabors beschränkt sind“.

[…]

In einer Welt, in der kein Test für die aktuelle Infektiosität zur Verfügung steht, ist ein Test, der zuverlässig das Vorhandensein des COVID-19-Virus anzeigt, von großem Wert.

Original und Quelle unten

Damit bestätigt das New Yorker Gericht, was alle schon seit Monaten sagen: Der PCR-Test ist zur Bestimmung der Ausbreitung von Corona geeignet, denn er zeigt zuverlässig an, ob jemand Bestandteile des Virus in sich trägt. Dazu zieht es zahlreiche Experten und Studien heran.

„In einer idealen Welt – was diese sicherlich nicht ist – wäre ein Test für die aktuelle Infektiosität leicht verfügbar“, fügen die Richter hinzu. Doch dies ist nunmal nicht so. Und in unserer unvollkommenen Welt muss der PCR ausreichen, um ein potentiell tödliches Virus einzudämmen.

Der PCR-Test reicht dafür nicht nur aus, er ist ein zuverlässiges Mittel. Gerichtlich bestätigt. Einstweilige Verfügung abgelehnt. Hauptsacheverfahren abwarten.

Beachtenswert an diesem Urteil ist die Tatsache, dass es um die Verhinderung von Schulschließungen ging. Das Gericht kam zu dem definitiven Schluss, dass Schulkinder nicht nur erkranken, sondern auch Spreader sind.

„In einer idealen Welt“ … tja, schön gesagt. In einer idealen Welt würden alle Menschen in Solidarität aufeinander achtgeben. Aber in jeder Woche lernen wir erneut, dass es in unserer Mitte Menschen gibt, den alle anderen völlig egal sind.

Gut, sei’s drum. Wir warten derweil darauf, dass der seltsame Anwalt Füllmich endlich die versprochene Milliadenklage gegen Drosten einreicht. Ist ja bisher trotz der eingesammelten Gelder nicht geschehen.

Aber wahrscheinlich gibt eher der finnische Meerbusen Milch …

Hier geht es zum Originalurteil, das bereits am 02. März erging.

Update 16.03.2021 12:45 Uhr

Da nachgefragt wurde: Ja, das hier verlinkte Urteil betrifft die Klage, von der Füllmich in seinen Kanälen sprach. Es war die Klage von Eltern gegen die Schulbehörde des US-Bundesstaates New York in Bezug auf PCR-Testing an Schulen. Füllmich selbst hatte die Klageschrift im Januar auf seiner Website veröffentlicht, dort ist sie jetzt nicht mehr zu finden. Die Kollegen von Psiram hatten darüber jedoch ebenfalls berichtet und die Klageschrift auf ihren Servern gesichert (PDF).

Es ist deutlich zu sehen, dass sich die von uns verlinkte Klageabweisung auf das von Füllmich erwähnte und zunächst fälschlich als Sammelklage dargestellte Verfahren handelt, Aviso et al. vs. de Blasio.

Danke an Sophie für die Nachfrage.

Auf die Sammelklage gegen Dr. Drosten – milliardenschwer sollte sie sein – wartet die Welt noch immer. Denn weder die in Kanada noch die in New York richtete sich gegen Drosten. Die in Kanada ging gegen den Papst und die Königin von Groß Britannien, die in New York war nicht mal eine Sammelklage.

Update 16.03.2021, 12:55 Uhr

Derweil berichtet der Volksverpetzer, gegen den Füllmich tatsächlich mit Wodarg als Mandanten Klage erhob (aber ohne Eile), der Druck auf Füllmich steige wegen der Sache mit der Sammelklage.

Für diejenigen, die auf Füllmich rechneten und 800 Euro zzgl. Märchensteuer berappten: das Geld ist weg, das bekommt ihr nicht wieder. Es wird aber auch aller Voraussicht nach keine Sammelklage in den USA gegen Drosten geben, weil das gar nicht möglich ist. Klagen vor us-amerikanischen Gerichten gegen Ausländer wegen ausländischer Anliegen wurden vom Supreme Court als nicht statthaft ausgeschlossen.

Deswegen nochmal: ES GIBT KEINE SAMMELKLAGE GEGEN DROSTEN, NICHT HIER NICHT IN DEN USA. Klar soweit?

Update 19.03.2021, 13:11 Uhr

DennisK hat auf Twitter ein Video mit der Erklärung von Füllmich selbst veröffentlicht.

Die Klage in New York war nie eine Sammelklage.

Tatsächlich ist es jedoch ein bisschen drastischer und zeigt, auf welches dämlich-dumme Niveau ein Mensch sinken kann. Denn eventuell meint Füllmich mit „Eunuchen“ einen Mitarbeiter vom Volksverpetzer.

Wenn das so ist, wäre Reiner Füllmich irgendwie ein Stück menschlicher Abschaum. Denn sehr viel tiefer könnte man nicht sinken.

Daher gehen wir einfach davon aus, dass er mit „den Eunuchen“ seine eigenen Mandanten und Mitkläger meint, denn die sind schließlich die einzigen, die an Sammelklage glauben. Denn alle anderen, auch wir, wiesen bereits öfter darauf hin, dass es keine Sammelklage in den USA von Füllmich gibt. Macht Füllmich nicht zu einem besseren Menschen, aber immerhin…

Und hier das Original dessen, was wir oben übersetzt zitierten.

The Court concludes that the PCR test is highly accurate in determining the presence of the COVID-19 virus. Indeed, the PCR test is currently the best indicator of COVID-19 infection that is available for mass, routine use. 

Plaintiffs are correct, however, in asserting that the PCR test does not reveal whether the subject is currently infectious. 

In an ideal world – which this assuredly is not – a test for current infectiousness would be readily available. Defendants have asserted, however – without contradiction from Plaintiffs – that „[t]here currently is no test routinely available to determine whether individuals are infectious; to make that assessment, laboratories must perform a challenging procedure known as viral culture, which requires highly specialized biocontainment facilities that are largely restricted to federal government or academic research laboratories.“

In a world in which no test is readily available for current infectiousness, a test that reliably indicates the presence of the COVID-19 virus is of great value.